Unser Verein - "Fördergesellschaft für berufliche Bildung Plauen-Vogtland e.V."

Die "Fördergesellschaft für berufliche Bildung Plauen - Vogtland e.V." ist ein rechtsfähiger Verein und im Vereinsregister unter der Nr. 60360 eingetragen.
Sitz des Vereins und Gerichtsstand ist Plauen-Vogtland.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, der allgemeinen und schulischen Bildung und Berufsbildung, beruflicher Qualifizierung und sozialer Betreuung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Der Satzungszweck -Förderung von Bildung und Erziehung-
wird verwirklicht durch:

a)
die Betreibung der Berufsbildungszentren

  • BBZ Textil/ Informatik, 08523 Plauen, Dobenaustraße 80
  • BBZ Metall/ Elektro, 08527 Plauen, Stresemannstraße 92 mit seiner Schweißtechnischen Kursstätte, 08527 Plauen, Moorstraße 20

mit den Aufgabenfeldern:

  • berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme,
  • Berufsausbildung, qualifizierende Beschäftigung und berufliche Eingliederung von Arbeitslosen und Erwerbslosen Hilfebedürftigen
  • Fortbildung und Umschulung,
  • berufsbezogene Bildungs- und Freizeithilfen,

b)
die Betreibung der Volkshochschule Vogtland 
08527 Plauen, Stresemannstraße 92

mit den Geschäftsstellen in Oelsnitz, Reichenbach, Rodewisch und Klingenthal
nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen und dem Vertrag mit dem Vogtlandkreis zum 01.08.2017
mit dem Aufgabenfeld:

  • Förderung und Durchführung eines breit gefächerten Angebotes zur allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung. Das Weiterbildungsangebot  ist jedem offen. Es ist nur den öffentlichen Interessen und den Erwartungen der Teilnehmer verpflichtet.

c)
die Betreibung des Lehrhotels,
08523 Plauen, Auenstraße 22

mit den Aufgabenfeldern:

  • sozial-pädagogisch begleitetes Wohnen
  • Inobhutnahme von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie anderer besonders zu fördernder Personengruppen und deren internatsmäßige Unterbringung
  • Hilfen zur Erziehung, auch in Verbindung mit dem Jugendgerichtsgesetz
  • Ausbildungsbereich der Gastronomie


Der Satzungszweck -mildtätige Zwecke- wird verwirklicht durch:

  • die Förderung bzw. Durchführung von Maßnahmen und Projekten im Rahmen von Wiedereingliederungs- und Übergangshilfen, der Sozialarbeit, der Jugendsozialarbeit für benachteiligte Kinder, Jugendliche bzw. Erwachsene gemäß SGB II, SGB III, SGB VIII und des SGB XII, sowie die Unterstützung von Personen, deren nachgewiesene Bezüge den Bestimmungen des § 53 der Abgabeordnung entsprechen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.